7. ISLAMKUNDE
Zwischenprüfung
A. Ziel und Anforderungen der Prüfung
1. Durch die Ablegung der Zwischenprüfung im Hauptfach Islamkunde soll der Studierende nachweisen:
Die Fähigkeit, einen einfachen Text aus dem Arabischen sowie aus der zweiten gewählten Sprachen ins Deutsche zu übertragen und sprachlich sowie inhaltlich zu analysieren.
2. Durch die Ablegung der Zwischenprüfung im Nebenfach Islamkunde soll der Studierende nachweisen:
Die Fähigkeit, einen einfachen Text aus der gewählten Sprache, die nicht die Muttersprache sein darf, ins Deutsche zu übertragen und sprachlich sowie inhaltlich zu analysieren.
B. Voraussetzungen
1. Als Voraussetzung für die Ablegung der Zwischenprüfung im Hauptfach Islamkunde sind je zwei Scheine zu Lektüreübungen in der nach A.1. gewählten Sprachen, ein qualifizierter Schein zur Einführung in die Islamkunde sowie ein qualifizierter Schein aus einem Seminar zu einem Hauptsachgebiet nachzuweisen.
2. Als Voraussetzung für die Ablegung der Zwischenprüfung im Nebenfach Islamkunde sind zwei Scheine in der nach A.2. gewählten Sprache sowie ein qualifizierter Schein zur Einführung in die Islamkunde nachzuweisen.
C. Durchführung
1. Die Zwischenprüfung im Hauptfach Islamkunde besteht aus:
-
einer vierstündigen Klausur (Übersetzung eines arabischen Textes nebst sprachlicher und inhaltlicher Analyse),
-
einer vierstündigen Klausur ( Übersetzung eines Textes aus der zweiten gewählten Sprache nebst sprachlicher und inhaltlicher Analyse).
2. Die Zwischenprüfung im Nebenfach Islamkunde besteht aus einer vierstündigen Klausur (Übersetzung eines Textes der nach A.2. gewählten Sprache nebst sprachlicher und inhaltlicher Analyse).
Magisterprüfung
A. Ziel und Anforderungen der Prüfung
In der Magisterprüfung im Fach Islamkunde sind nachzuweisen im
Hauptfach
-
die Fähigkeit, aus dem Arabischen und einer der beiden zusätzlich gewählten "islamischen" Sprachen (in der Regel Persisch, Türkisch, Suaheli) mittelschwere klassische Texte oder mittelschwere moderne Texte ins Deutsche zu übertragen und zu interpretieren,
-
die Vertrautheit mit den wichtigsten Grundtatsachen aus den drei Sachgebieten Philosophie/Theologie, Geschichte und Sprache/Literatur sowie die Kenntnis der wichtigsten Quellen und Sekundärliteratur,
-
die intensive Beschäftigung mit einem der drei Sachgebiete und die Fähigkeit, aufgrund der Quellen ein begrenztes Problem aus diesem selbständig abzuhandeln.
Im
Nebenfach
sind nachzuweisen:
-
die Fähigkeit, aus der gewählten "islamischen" Sprache, die nicht die Muttersprache sein darf, klassische Texte oder mittelschwere moderne Texte ins Deutsche zu übertragen; ist das Arabische nicht die gewählte Sprache, sind zusätzlich Grundkenntnisse im Arabischen nachzuweisen,
-
ein Überblick über die wichtigsten Grundtatsachen aus den drei Sachgebieten sowie die Vertrautheit mit zumindest einem Schwerpunkt aus einem der drei Sachgebiete.
B. Voraussetzungen
Voraussetzung für die Zulassung zur Magisterprüfung ist die erfolgreiche Ablegung der Zwischenprüfung und die ordnungsgemäße Absolvierung des Hauptstudiums im Fach Islamkunde.
Als Voraussetzung für die Zulassung zur Magisterprüfung im
Hauptfach
sind vier benotete Scheine vorzulegen, die aufgrund von Referaten erworben wurden, wobei jedes Sachgebiet wenigstens einmal vertreten sein muß, sowie ein weiterer qualifizierter Nachweis darüber, daß ausreichende Kenntnisse in der dritten gewählten Sprache erworben wurden (mindestens drei Scheine, die die erfolgreiche Teilnahme an Sprach- bzw. Lektürekursen belegen).
Als Voraussetzung für die Zulassung zur Magisterprüfung im
Nebenfach
sind zwei benotete Scheine vorzulegen, die aufgrund von Referaten erworben wurden.
Das Fach Islamkunde umfaßt für Hauptfachstudierende im Grundstudium mit Persisch als 2. Sprache 37 SWS, mit Türkisch 35 SWS; im Hauptstudium umfaßt es mit Persisch 35 SWS, mit Türkisch 34 SWS. Für Nebenfachstudierende umfaßt das Fach Islamkunde im Grundstudium mit Arabisch 22 SWS, mit Persisch 20 SWS, mit Türkisch 18 SWS; im Hauptstudium umfaßt es mit Arabisch 14 SWS, mit Persisch 16 SWS, mit Türkisch 11 SWS.
C. Durchführung
Für die Magisterarbeit und die vierstündige Klausur gelten die ºº 22-25 dieser Prüfungsordnung.
Für die Klausur im Haupt- und Nebenfach werden drei Themen zur Auswahl gestellt, die beim Hauptfach in keiner engen Berührung zum Thema der Magisterarbeit stehen dürfen.
Für die mündliche Prüfung (vgl. º 26 dieser Prüfungsordnung) im Hauptfach Islamkunde werden vom Bewerber im Einvernehmen mit dem Prüfer Schwerpunkte gewählt, die zwei Sachgebiete und zwei Sprachen betreffen (wobei auch grundlegende Kenntnisse der dritten Sprache geprüft werden können). Im Nebenfach Islamkunde werden Schwerpunkte gewählt, die ein Sachgebiet und eine Sprache betreffen.
Zwischenprüfung
A. Ziel und Anforderungen der Prüfung
Die Zwischenprüfung dient dem Nachweis, daß der Studierende die Kenntnisse und Fähigkeiten erworben hat, die erforderlich sind, um das Studium mit Erfolg fortzusetzen.
Die Zwischenprüfung im Haupt- und Nebenfach betrifft folgende Gebiete:
-
Modernes Japanisch
-
Allgemeine Japanologie
-
Allgemeine Landeskunde
-
Spezielle Landeskunde
B. Voraussetzungen
1. Hauptfach
Voraussetzungen für die Zulassung zur Zwischenprüfung sind:
1. Vorlage der Teilnahmescheine zu den Lehrveranstaltungen:
-
Kurs: Modernes Japanisch: Grammatik I-II, 4 SWS
-
Kurs: Modernes Japanisch: Japanisch-deutsche Übersetzung I-II, 4 SWS
-
Kurs: Modernes Japanisch: Konversation I-II, 4 SWS
-
Kurs: Modernes Japanisch: Deutsch-japanische Übersetzung I-II, 4 SWS
-
Kurs: Allgemeine Japanologie: Hilfsmittel und Arbeitstechniken, 2 SWS
-
Kurs: Allgemeine Landeskunde: Das moderne Japan, 2 SWS
-
Kurs: Allgemeine Landeskunde: Das vormoderne Japan, 2 SWS
-
Kurs: Spezielle Landeskunde: Grundbegriffe der Sprachwissenschaft, 2 SWS
-
Kurs: Spezielle Landeskunde: Grundbegriffe der Kulturwissenschaft, 2 SWS
-
Kurs: Spezielle Landeskunde: Texte zur Sprachwissenschaft, 2 SWS
-
Kurs: Spezielle Landeskunde: Texte zur Kulturwissenschaft, 2 SWS
2. Vorlage der benoteten Leistungsscheine zu den Lehrveranstaltungen:
-
Proseminar: Spezielle Landeskunde: Kulturwissenschaft (mit Textlektüre), 2 SWS
-
Proseminar: Spezielle Landeskunde: Sprachwissenschaft (mit Textlektüre), 2 SWS
3. Vorlage eines Teilnahmescheins zu der Lehrveranstaltung:
-
Kolloquium: Allgemeine Japanologie: Grundkolloquium, 2 SWS
2. Nebenfach
Voraussetzungen für die Zulassung zur Zwischenprüfung sind:
1. Vorlage der Teilnahmescheine zu den Lehrveranstaltungen:
-
Kurs: Modernes Japanisch: Grammatik I-II, 4 SWS
-
Kurs: Modernes Japanisch: Japanisch-deutsche Übersetzung I-II, 4 SWS
-
Kurs: Modernes Japanisch: Konversation I-II, 4 SWS
-
Kurs: Modernes Japanisch: Deutsch-japanische Übersetzung I-II, 4 SWS
-
Kurs: Allgemeine Japanologie: Hilfsmittel und Arbeitstechniken, 2 SWS
-
Kurs: Allgemeine Landeskunde: Das moderne Japan, 2 SWS
-
Kurs: Allgemeine Landeskunde: Das vormoderne Japan, 2 SWS
2. Vorlage eines Teilnahmescheins zu der Lehrveranstaltung:
-
Kolloquium: Allgemeine Japanologie: Grundkolloquium, 2 SWS
C. Durchführung
1. Hauptfach
Im Hauptfach besteht die Zwischenprüfung aus folgenden Einzelprüfungen:
-
einer vierstündigen Klausur zum Bereich Modernes Japanisch (wissenschaftliche Texte)
-
einer zweistündigen Klausur zum Bereich Allgemeine Japanologie
-
einem zehnminütigen Prüfungsgespräch zum Bereich Modernes Japanisch: Konversation
-
einem zehnminütigen Prüfungsgespräch zum Bereich Allgemeine Landeskunde
-
einem zwanzigminütigen Prüfungsgespräch zum Bereich Spezielle Landeskunde: Kulturwissenschaft und Sprachwissenschaft
2. Nebenfach
Im Nebenfach besteht die Zwischenprüfung aus folgenden Einzelprüfungen:
-
einer vierstündigen Klausur zum Bereich Modernes Japanisch (leichte Lektüre)
-
einer zweistündigen Klausur zum Bereich Allgemeine Japanologie
-
einem zehnminütigen Prüfungsgespräch zum Bereich Modernes Japanisch: Konversation
-
einem zehnminütigen Prüfungsgespräch zum Bereich Allgemeine Landeskunde
Erläuterungen zur Durchführung
1. Klausur Modernes Japanisch:Die Aufgabe besteht in der Übersetzung eines wissenschaftlichen Texts ins Deutsche.
2. Klausur Allgemeine Japanologie:
Die Klausur besteht aus elementaren Wissensfragen
-
zu Hilfsmitteln, Techniken und Methoden der humanwissenschaftlichen Arbeit und der japanologischen Arbeit im besonderen,
-
zur Geschichte des Faches und zur Entwicklung seiner grundlegenden Fragestellungen,
-
zu Institutionen der Forschung und Lehre.
3. Mündliche Prüfung Modernes Japanisch:
Es werden inhaltliche Fragen zu einem eingangs zu lesenden wissenschaftlichen Text gestellt. Das Gespräch findet in japanischer Sprache statt.
4. Mündliche Prüfung Allgemeine Landeskunde
Es sind Grundkenntnisse in der modernen und vormodernen Landeskunde in folgenden Bereichen nachzuweisen:
-
Geographie
-
Geschichte
-
Gesellschaft
-
Kunst
-
Literatur
-
Musik
-
Philosophie
-
Politik
-
Religionen
-
Sitten und Bräuche
-
Wirtschaft
5. Mündliche Prüfung Spezielle Landeskunde:
Es sind Grundkenntnisse der Kulturwissenschaft und Sprachwissenschaft
-
Kultur- und Geistesgeschichte und ihre Erforschung
-
Gegenwartskultur und ihre Erforschung
-
Sprachgeschichte und ihre Erforschung
-
sprachwissenschaftliche Erforschung der Gegenwartssprache
nachzuweisen und das Vermögen, Fragestellungen des Faches zu durchdenken und sich angemessen zu äußern.
Magisterprüfung
A. Ziel und Anforderungen der Prüfung
Die Magisterprüfung dient dem Nachweis, daß der Studierende die Kenntnisse und Fähigkeiten erworben hat, die erforderlich sind, um selbständig wissenschaftliche Forschung auf dem Gebiet der Japanologie zu leisten.
Die Magisterprüfung betrifft folgende Gebiete:
-
Sprachliche Grundlagen: modernes Japanisch
-
Lektüre, Übersetzung und Analyse schwieriger moderner Texte
-
Sprachliche Grundlage: vormoderne Sprachformen
-
Grammatik des vormodernen Japanisch
-
Übersetzung aus dem vormodernen Japanisch
-
Grammatik des japanischen Chinesisch
-
Übersetzung aus dem japanischen Chinesisch
-
Allgemeine Japanologie
-
Methoden
-
Geschichte des Faches und Entwicklung seiner grundlegenden Fragestellungen einschließlich des aktuellen Standes
-
Spezielle Landeskunde: Kulturwissenschaft
-
Instrumentarium des kulturwissenschaftlich-japanologischen Arbeitens
-
Kultur- und Geistesgeschichte und ihre Erforschung
-
Gegenwartskultur und ihre Erforschung
-
Spezielle Landeskunde: Sprachwissenschaft
-
Instrumentarium des sprachwissenschaftlich-japanologischen Arbeitens
-
Sprachgeschichte und ihre Erforschung
-
sprachwissenschaftliche Erforschung der Gegenwartssprache
B. Voraussetzungen
1. Hauptfach
Voraussetzungen für die Zulassung zur Magisterprüfung sind:
-
Nachweis über die abgelegte Zwischenprüfung im Fach Japanologie
-
Teilnahme an den Lehrveranstaltungen: Vorlesung: Spezielle Landeskunde: Themen der Kultur- und Sprachwissenschaft, 6 SWS
-
Vorlage der Teilnahmescheine zu den Lehrveranstaltungen:
-
Kurs: Vormoderne Sprachformen: Einführung in das vormoderne Japanisch (bungo) und das japanische Chinesisch (Kambun), 4 SWS
-
Übung: Modernes Japanisch: Lektüre, Übersetzung und Analyse, 6 SWS
-
Übung: Vormoderne Sprachformen: Lektüre, Übersetzung und Analyse, 6 SWS
-
Kolloquium: Allgemeine Japanologie: Examenskolloquium, 4 SWS
-
Vorlage der benoteten Leistungsscheine zu den Lehrveranstaltungen:
-
Hauptseminar: Spezielle Landeskunde: Themen der Kultur- oder Sprachwissenschaft (mit Textlektüre), 2 SWS
-
Oberseminar: Spezielle Landeskunde: Themen der Kultur- oder Sprachwissenschaft, 4 SWS
-
Von den Lehrveranstaltungen zur Speziellen Landeskunde müssen zwei Vorlesungen, ein Hauptseminar und ein Oberseminar in der Kulturwissenschaft absolviert werden, eine Vorlesung und ein Oberseminar in der Sprachwissenschaft, oder umgekehrt: zwei Vorlesungen, ein Hauptseminar und eine Oberseminar in der Sprachwissenschaft und eine Vorlesung und ein Oberseminar in der Kulturwissenschaft.
2. Nebenfach
Voraussetzungen für die Zulassung zur Magisterprüfung sind:
-
Nachweis über die abgelegte Zwischenprüfung im Fach Japanologie
-
Teilnahme an der Lehrveranstaltung: Vorlesung: Spezielle Landeskunde: Themen der Kulturwissenschaft oder Sprachwissenschaft, 2 SWS
-
Vorlage der Teilnahmescheine zu den Lehrveranstaltungen:
-
Kurs: Spezielle Landeskunde: Kultur- oder sprachwissenschaftliche Texte, 2 SWS
-
Übung: Modernes Japanisch: Lektüre, Übersetzung und Analyse, 2 SWS
-
Kolloquium: Allgemeine Japanologie: Examenskolloquium, 2 SWS
-
Vorlage der benoteten Leistungsscheine zu den Lehrveranstaltungen:
-
Proseminar: Spezielle Landeskunde: Kulturwissenschaft oder Sprachwissenschaft (mit Textlektüre), 2 SWS
-
Hauptseminar: Spezielle Landeskunde: Themen der Kulturwissenschaft oder Sprachwissenschaft (mit Textlektüre), 2 SWS
3. Grund- und Hauptstudium umfassen 68 SWS für Hauptfachstudierende und 36 SWS für Nebenfachstudierende. Für Hauptfachstudierende sind 36 SWS Pflichtveranstaltungen im Grundstudium und 26 SWS im Hauptstudium durch Scheine nachweispflichtig. Für Nebenfachstudierende sind 24 SWS Pflichtveranstaltungen im Grundstudium und 10 SWS im Hauptstudium durch Scheine nachweispflichtig.
C. Durchführung
1. Hauptfach
Für die Magisterarbeit und die vierstündige Klausur gelten die ºº 22-25 dieser Prüfungsordnung.
1.1 Klausur
Die Klausur besteht in der Übersetzung und Kommentierung eines schwierigen japanischen Textes. Hilfsmittel werden gestellt.
1.2 Mündliche Prüfung (vgl. º 26 dieser Prüfungsordnung)
-
In der mündlichen Prüfung sind Fähigkeiten und Kenntnisse in den fünf unter A. genannten Fachgebieten nachzuweisen sowie das Vermögen, wissenschaftliche Fragestellungen des Fachs zu durchdenken und sich angemessen zu äußern.
-
Zehn Minuten lang findet die Prüfung in japanischer Sprache statt.
-
Den Prüfungsteilen "Modernes Japanisch" und "Vormoderne Sprachformen" werden Texte zugrunde gelegt.
-
In jedem der fünf Prüfungsteile geht es darum, einen Eindruck von der Leistung im jeweiligen Gesamtgebiet zu gewinnen. Drei vom Kandidaten angegebene Schwerpunktgebiete werden berücksichtigt. Die Gebiete Allgemeine Japanologie, Kulturwissenschaft und Sprachwissenschaft müssen mit je einem Schwerpunktgebiet vertreten sein. Sie dürfen jedoch nicht aus dem thematischen Bereich der Magisterarbeit und der Klausur stammen.
-
Die fünf Prüfungsgebiete haben gleichen Anteil an der Gesamtzeit der mündlichen Prüfung und gleiches Gewicht bei der Festlegung der Gesamtnote der mündlichen Prüfung.
2. Nebenfach
2.1 Klausur
Die Klausur besteht in der Übersetzung und Kommentierung eines modernen japanischen Texts. Hilfsmittel werden gestellt.
2.2 Mündliche Prüfung
-
In der mündlichen Prüfung sind von den unter A. Abschnitt 1 und Abschnitten 3-5 genannten Fachgebieten Fähigkeiten und Kenntnisse in den Fachgebieten 1 und 3 sowie wahlweise entweder in Fachgebiet 4 oder 5 nachzuweisen sowie das Vermögen, wissenschaftliche Fragestellungen des Fachs zu durchdenken und sich angemessen zu äußern.
-
Fünf Minuten lang findet die Prüfung in japanischer Sprache statt.
-
Dem Prüfungsteil "Modernes Japanisch" wird ein Text zugrunde gelegt.
-
In jedem der drei Prüfungsteile geht es darum, einen Eindruck von der Leistung im jeweiligen Gesamtgebiet zu gewinnen. Zwei vom Kandidaten angegebene Schwerpunktgebiete werden berücksichtigt. Das Gebiet Allgemeine Japanologie und das Gebiet Kulturwissenschaft oder Sprachwissenschaft müssen mit je einem Schwerpunktgebiet vertreten sein. Sie dürfen jedoch nicht aus dem thematischen Bereich der Magisterarbeit und der Klausur stammen.
-
Die drei Prüfungsgebiete haben einen gleichen Anteil an der Gesamtzeit der mündlichen Prüfung und gleiches Gewicht bei der Festlegung der Gesamtnote der mündlichen Prüfung.
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der Prüfungsordnung. - Sekretariat(sinologie@uni-tuebingen.de)