7. ISLAMKUNDE

Zwischenprüfung
A. Ziel und Anforderungen der Prüfung
1. Durch die Ablegung der Zwischenprüfung im Hauptfach Islamkunde soll der Studierende nachweisen: Die Fähigkeit, einen einfachen Text aus dem Arabischen sowie aus der zweiten gewählten Sprachen ins Deutsche zu übertragen und sprachlich sowie inhaltlich zu analysieren.
2. Durch die Ablegung der Zwischenprüfung im Nebenfach Islamkunde soll der Studierende nachweisen: Die Fähigkeit, einen einfachen Text aus der gewählten Sprache, die nicht die Muttersprache sein darf, ins Deutsche zu übertragen und sprachlich sowie inhaltlich zu analysieren.

B. Voraussetzungen
1. Als Voraussetzung für die Ablegung der Zwischenprüfung im Hauptfach Islamkunde sind je zwei Scheine zu Lektüreübungen in der nach A.1. gewählten Sprachen, ein qualifizierter Schein zur Einführung in die Islamkunde sowie ein qualifizierter Schein aus einem Seminar zu einem Hauptsachgebiet nachzuweisen.
2. Als Voraussetzung für die Ablegung der Zwischenprüfung im Nebenfach Islamkunde sind zwei Scheine in der nach A.2. gewählten Sprache sowie ein qualifizierter Schein zur Einführung in die Islamkunde nachzuweisen.

C. Durchführung
1. Die Zwischenprüfung im Hauptfach Islamkunde besteht aus:

2. Die Zwischenprüfung im Nebenfach Islamkunde besteht aus einer vierstündigen Klausur (Übersetzung eines Textes der nach A.2. gewählten Sprache nebst sprachlicher und inhaltlicher Analyse).

Magisterprüfung
A. Ziel und Anforderungen der Prüfung
In der Magisterprüfung im Fach Islamkunde sind nachzuweisen im Hauptfach

Im Nebenfach sind nachzuweisen: B. Voraussetzungen
Voraussetzung für die Zulassung zur Magisterprüfung ist die erfolgreiche Ablegung der Zwischenprüfung und die ordnungsgemäße Absolvierung des Hauptstudiums im Fach Islamkunde.
Als Voraussetzung für die Zulassung zur Magisterprüfung im Hauptfach sind vier benotete Scheine vorzulegen, die aufgrund von Referaten erworben wurden, wobei jedes Sachgebiet wenigstens einmal vertreten sein muß, sowie ein weiterer qualifizierter Nachweis darüber, daß ausreichende Kenntnisse in der dritten gewählten Sprache erworben wurden (mindestens drei Scheine, die die erfolgreiche Teilnahme an Sprach- bzw. Lektürekursen belegen).
Als Voraussetzung für die Zulassung zur Magisterprüfung im Nebenfach sind zwei benotete Scheine vorzulegen, die aufgrund von Referaten erworben wurden.
Das Fach Islamkunde umfaßt für Hauptfachstudierende im Grundstudium mit Persisch als 2. Sprache 37 SWS, mit Türkisch 35 SWS; im Hauptstudium umfaßt es mit Persisch 35 SWS, mit Türkisch 34 SWS. Für Nebenfachstudierende umfaßt das Fach Islamkunde im Grundstudium mit Arabisch 22 SWS, mit Persisch 20 SWS, mit Türkisch 18 SWS; im Hauptstudium umfaßt es mit Arabisch 14 SWS, mit Persisch 16 SWS, mit Türkisch 11 SWS.

C. Durchführung
Für die Magisterarbeit und die vierstündige Klausur gelten die ºº 22-25 dieser Prüfungsordnung. Für die Klausur im Haupt- und Nebenfach werden drei Themen zur Auswahl gestellt, die beim Hauptfach in keiner engen Berührung zum Thema der Magisterarbeit stehen dürfen.
Für die mündliche Prüfung (vgl. º 26 dieser Prüfungsordnung) im Hauptfach Islamkunde werden vom Bewerber im Einvernehmen mit dem Prüfer Schwerpunkte gewählt, die zwei Sachgebiete und zwei Sprachen betreffen (wobei auch grundlegende Kenntnisse der dritten Sprache geprüft werden können). Im Nebenfach Islamkunde werden Schwerpunkte gewählt, die ein Sachgebiet und eine Sprache betreffen.


8. JAPANOLOGIE

Zwischenprüfung
A. Ziel und Anforderungen der Prüfung
Die Zwischenprüfung dient dem Nachweis, daß der Studierende die Kenntnisse und Fähigkeiten erworben hat, die erforderlich sind, um das Studium mit Erfolg fortzusetzen.
Die Zwischenprüfung im Haupt- und Nebenfach betrifft folgende Gebiete:
  1. Modernes Japanisch
  2. Allgemeine Japanologie
  3. Allgemeine Landeskunde
  4. Spezielle Landeskunde
B. Voraussetzungen
1. Hauptfach
Voraussetzungen für die Zulassung zur Zwischenprüfung sind:
1. Vorlage der Teilnahmescheine zu den Lehrveranstaltungen: 2. Vorlage der benoteten Leistungsscheine zu den Lehrveranstaltungen: 3. Vorlage eines Teilnahmescheins zu der Lehrveranstaltung: 2. Nebenfach
Voraussetzungen für die Zulassung zur Zwischenprüfung sind:
1. Vorlage der Teilnahmescheine zu den Lehrveranstaltungen: 2. Vorlage eines Teilnahmescheins zu der Lehrveranstaltung: C. Durchführung
1. Hauptfach
Im Hauptfach besteht die Zwischenprüfung aus folgenden Einzelprüfungen: 2. Nebenfach
Im Nebenfach besteht die Zwischenprüfung aus folgenden Einzelprüfungen: Erläuterungen zur Durchführung
1. Klausur Modernes Japanisch:Die Aufgabe besteht in der Übersetzung eines wissenschaftlichen Texts ins Deutsche.
2. Klausur Allgemeine Japanologie:
Die Klausur besteht aus elementaren Wissensfragen 3. Mündliche Prüfung Modernes Japanisch:
Es werden inhaltliche Fragen zu einem eingangs zu lesenden wissenschaftlichen Text gestellt. Das Gespräch findet in japanischer Sprache statt.
4. Mündliche Prüfung Allgemeine Landeskunde
Es sind Grundkenntnisse in der modernen und vormodernen Landeskunde in folgenden Bereichen nachzuweisen: 5. Mündliche Prüfung Spezielle Landeskunde:
Es sind Grundkenntnisse der Kulturwissenschaft und Sprachwissenschaft nachzuweisen und das Vermögen, Fragestellungen des Faches zu durchdenken und sich angemessen zu äußern.

Magisterprüfung
A. Ziel und Anforderungen der Prüfung
Die Magisterprüfung dient dem Nachweis, daß der Studierende die Kenntnisse und Fähigkeiten erworben hat, die erforderlich sind, um selbständig wissenschaftliche Forschung auf dem Gebiet der Japanologie zu leisten.
Die Magisterprüfung betrifft folgende Gebiete:

  1. Sprachliche Grundlagen: modernes Japanisch
  2. Sprachliche Grundlage: vormoderne Sprachformen
  3. Allgemeine Japanologie
  4. Spezielle Landeskunde: Kulturwissenschaft
  5. Spezielle Landeskunde: Sprachwissenschaft
B. Voraussetzungen
1. Hauptfach
Voraussetzungen für die Zulassung zur Magisterprüfung sind:
  1. Nachweis über die abgelegte Zwischenprüfung im Fach Japanologie
  2. Teilnahme an den Lehrveranstaltungen: Vorlesung: Spezielle Landeskunde: Themen der Kultur- und Sprachwissenschaft, 6 SWS
  3. Vorlage der Teilnahmescheine zu den Lehrveranstaltungen:
  4. Vorlage der benoteten Leistungsscheine zu den Lehrveranstaltungen:
  5. Von den Lehrveranstaltungen zur Speziellen Landeskunde müssen zwei Vorlesungen, ein Hauptseminar und ein Oberseminar in der Kulturwissenschaft absolviert werden, eine Vorlesung und ein Oberseminar in der Sprachwissenschaft, oder umgekehrt: zwei Vorlesungen, ein Hauptseminar und eine Oberseminar in der Sprachwissenschaft und eine Vorlesung und ein Oberseminar in der Kulturwissenschaft.
2. Nebenfach
Voraussetzungen für die Zulassung zur Magisterprüfung sind:
  1. Nachweis über die abgelegte Zwischenprüfung im Fach Japanologie
  2. Teilnahme an der Lehrveranstaltung: Vorlesung: Spezielle Landeskunde: Themen der Kulturwissenschaft oder Sprachwissenschaft, 2 SWS
  3. Vorlage der Teilnahmescheine zu den Lehrveranstaltungen:
  4. Vorlage der benoteten Leistungsscheine zu den Lehrveranstaltungen:
3. Grund- und Hauptstudium umfassen 68 SWS für Hauptfachstudierende und 36 SWS für Nebenfachstudierende. Für Hauptfachstudierende sind 36 SWS Pflichtveranstaltungen im Grundstudium und 26 SWS im Hauptstudium durch Scheine nachweispflichtig. Für Nebenfachstudierende sind 24 SWS Pflichtveranstaltungen im Grundstudium und 10 SWS im Hauptstudium durch Scheine nachweispflichtig.

C. Durchführung
1. Hauptfach
Für die Magisterarbeit und die vierstündige Klausur gelten die ºº 22-25 dieser Prüfungsordnung. 1.1 Klausur
Die Klausur besteht in der Übersetzung und Kommentierung eines schwierigen japanischen Textes. Hilfsmittel werden gestellt.
1.2 Mündliche Prüfung (vgl. º 26 dieser Prüfungsordnung)

2. Nebenfach
2.1 Klausur
Die Klausur besteht in der Übersetzung und Kommentierung eines modernen japanischen Texts. Hilfsmittel werden gestellt.
2.2 Mündliche Prüfung
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